Die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Ein schwedisches Pilotprojekt zeigt, dass durch die Wiederverwendung tragender Betonelemente in Neubauten erhebliche Einsparungen an CO₂-Emissionen erzielt werden können. Doch dafür braucht es klar definierte technische, rechtliche und normative Rahmenbedingungen.

Betonfertigteile zeichnen sich durch eine hohe technische Lebensdauer, industrielle Qualität und klar definierte Materialeigenschaften aus. Im Rahmen einer mit EU-Mitteln geförderten schwedischen Fallstudie wurde deshalb ein Bauwerk mit wiederverwendeten Betonfertigteilen mit einem Neubau verglichen. Dabei offenbarten die Ergebnisse dieser Re-Use-Projektes ein beachtliches Potenzial für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft im Bauwesen – mit einer Reduktion der CO-Emissionen von rund 80 % in der Herstellungs- und Errichtungsphase, welche auf die dadurch vermiedene Neuproduktion von Betonfertigteilen zurückzuführen ist.

Technische Lebensdauer und Nutzungsdauer

Eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Re-Use-Strategien ist die Differenzierung zwischen technischer Lebensdauer und Nutzungsdauer eines Bauwerks. Denn Wiederverwendung ist nur dort sinnvoll, wo die technische Lebensdauer eines Bauteils die ursprüngliche Nutzungsdauer übersteigt. Darüber hinaus muss die verbleibende technische Lebensdauer auch die geplante Nutzungsdauer der Nachnutzung abdecken. So gesehen sind Re-Use-Strategien von tragenden Betonfertigteilen stets objektspezifisch auf Basis einer fundierten Zustands- und Lebensdauerbewertung zu beurteilen. Gebäude, welche mit Stahlbetonfertigteilen errichtet werden, können eine Nutzungsdauer von über 100 Jahren haben. Hier stellt sich dann die Frage, ob ein zweiter Lebenszyklus einzelner Fertigteile sinnvoll ist.

Rechtliche Fragestellungen und Verantwortung

Zudem ergeben sich bei der Wiederverwendung von Betonfertigteilen rechtliche Fragestellungen. Insbesondere betrifft dies die Zuordnung von Gewährleistung und Haftung sowie die Verantwortung für Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit. Unklar ist oft, wie mit fehlender oder unvollständiger Dokumentation aus dem ursprünglichen Nutzungszyklus umzugehen ist und welche Akteure welche Verantwortung übernehmen.

Bauordnungen und Regelwerke

Bei der Wiederverwendung von Betonfertigteilen spielen auch Bauordnungen und technische Regelwerke eine zentrale Rolle. Bauteile, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung zulässig waren, müssen bei einer späteren Wiederverwendung nicht zwangsläufig den aktuellen Vorgaben entsprechen. In der Praxis betreffen diese Änderungen häufig geometrische und nutzungsbezogene Anforderungen, etwa an Geschoßhöhen, Brüstungen oder Fluchtwege. Die Wiederverwendung scheitert damit weniger an der Materialqualität als an den geänderten Rahmenbedingungen. Denn diese entscheiden letztlich darüber, nach welchen Regelwerken Bauteile zu bewerten sind und in welchem Umfang Abweichungen zulässig oder kompensierbar sind.

Voraussetzungen für zukünftige Wiederverwendung Soll Wiederverwendung künftig eine realistische Option sein, muss sie bereits bei der Planung neuer Bauwerke berücksichtigt werden. Wesentliche Voraussetzungen sind demontagegerechte Konstruktionen, lösbare und zugängliche Verbindungen, robuste und möglichst standardisierte Bauteile sowie eine vollständige Dokumentation der relevanten Bauteileigenschaften. Der Verband Österreichischer Betonfertigteilwerke begleitet dieses Zukunftsthema gerne fachlich und möchte dabei offene Fragestellungen sichtbar machen, den Dialog zwischen Industrie, Planung, Forschung und Behörden fördern und zur Entwicklung praxisgerechter Lösungen beitragen.

Beitragsbild: ReCreate H22 Pavillon © recreate-project.eu